STW STROM CLASSIC

Ihre Vorteile

  • Sichere und zuverlässige Versorgung
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • 14-tägig kündbar
  • Kostenlose Energieberatung
  • Kostenlose Kundenkarte (STW-Card)
Hohenloher Naturstrom

 

 

Ihr STW Strom CLASSIC Tarif
(gültig ab 01.01.2024)

Verbrauchspreis/Grundpreis

Verbrauchspreis Tagstrom

Verbrauchs-Zone 1 (bis 10.000 kWh/Jahr)

35,58 Ct/kWh (netto)

44,78 Ct/kWh (brutto)

Verbrauchs-Zone 2 (10.001 – 30.000 kWh/Jahr)

35,50 Ct/kWh (netto)

44,69 Ct/kWh (brutto)

Verbrauchs-Zone 3 (ab 30.001 kWh/Jahr)

35,41 Ct/kWh (netto)

44,58 Ct/kWh (brutto)

Verbrauchspreis Nachtstrom

Verbrauchs-Zone 1 (bis 10.000 kWh/Jahr)

33,60 Ct/kWh (netto)

42,43 Ct/kWh (brutto)

Verbrauchs-Zone 2 (10.001 – 30.000 kWh/Jahr)

33,55 Ct/kWh (netto)

42,37 Ct/kWh (brutto)

Verbrauchs-Zone 3 (ab 30.001 kWh/Jahr)

33,46 Ct/kWh (netto)

42,26 Ct/kWh (brutto)

Grundpreis

Eintarifzähler

98,00 €/Jahr (netto)

116,62 €/Jahr (brutto)

Zweitarifzähler

122,00 €/Jahr (netto)

145,18 €/Jahr (brutto)

 

Höchstpreis

Bis ca. 450 kWh/Jahr (der günstige Höchstpreis wird automatisch festgestellt und für Sie verrechnet)

51,07 Ct/kWh (netto)

63,22 Ct/kWh (brutto)

Eintarifzähler

28,00 €/Jahr (netto)

33,32 €/Jahr (brutto)

Zweitarifzähler

52,00 €/Jahr (netto)

61,88 €/Jahr (brutto)

 

Tarifdetails

  • Die Nettopreise verstehen sich exklusive der geltenden Stromsteuer (2,05 ct/kWh) und der aktuell gültigen Mehrwertsteuer (19 %)
  • Die Bruttopreise enthalten die Abgabe nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung (KWKG), die Konzessionsabgabe (KA), §17 Off-Shore-Umlage, Umlage nach der Verordnung für abschaltbare Lasten, §19 Strom NEV-Umlage, Netzentgelte, die gesetzliche Stromsteuer sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %
  • Die Berechnung des vorstehenden verbrauchsabhängigen Tarifs beginnt generell (auch bei unterjähriger Verbrauchsabrechnung) in der 1. Verbrauchszone. Erst wenn diese Zone durchlaufen ist, gehen Mehrmengen in die weitere(n) Zone(n)
  • Kündigungsfrist: zwei Wochen
  • Der Verbrauch in der Starklastzeit wird zu Preisen für Tagstrom abgerechnet
  • Der Verbrauch in der Schwachlastzeit wird zu Preisen für Nachtstrom abgerechnet
  • Starklastzeiten im Netz der Stadtwerke Crailsheim sind für
    • die Bedarfsart Haushalt & Gewerbe: Montag bis Sonntag von 05:00 bis 21:00 Uhr
    • die Bedarfsart Landwirtschaft: Montag bis Freitag von 6:30 bis 18:30 Uhr sowie gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg
      Alle übrigen Zeiten sind Schwachlastzeiten
  • Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGGV)
  • Ändern sich die Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte nochmals, passen sich die Preise entsprechend an.

 

Preisblatt Strom ab 01.01.2024 473 KB, PDF

Preisblatt Strom ab 01.01.2023 473 KB, PDF

StromGGV Bedingungen 112 KB, PDF

 

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KONTAKT

Fragen? Wir sind persönlich für Sie da!

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