Energieaudit nach DIN EN 16.247-1
Gesetzliche Anforderungen und steigende Energiekosten verlangen nach mehr Energieeffizienz.
Seit 2015 sind alle Unternehmen und Organisationen verpflichtet, ein qualifiziertes Energieaudit nach DIN EN 16.247-1 nachzuweisen und dieses alle 4 Jahre zu wiederholen. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen, welche ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. Bei Nichtbeachtung der Fristen wird eine Ordnungswidrigkeit begangen und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen.
Ist auch Ihr Unternehmen davon betroffen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16.247-1.