Finden Sie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Gesetzestexten, Verordnungen, Netzentgelte und vieles mehr.
Die Stromversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Unter folgendem Link finden Sie die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen: www.gesetze-im-internet.de Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Link zu einer anderen Website handelt. Unter anderem sind folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:
Neben diesem durch Gesetze und Verordnungen geregelten Rechtsrahmen gelten für das Stromnetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH weitere Regelungen. Diese finden Sie in der Navigation links unter Stromnetz und GPKE. |
Die Gasversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Unter folgendem Link finden Sie die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen: www.gesetze-im-internet.de Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Link zu einer anderen Website handelt. Unter anderem sind folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:
Neben diesem durch Gesetze und Verordnungen geregelten Rechtsrahmen gelten für das Gasnetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH weitere Regelungen. Diese finden Sie in der Navigation links unter Gasnetz und GeLi Gas und KooV. |
Die Wasserversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Unter folgendem Link finden Sie die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen: www.gesetze-im-internet.de Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Link zu einer anderen Website handelt. Unter anderem sind folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:
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Die Wärmeversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Unter folgendem Link finden Sie die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen: www.gesetze-im-internet.de Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Link zu einer anderen Website handelt. Unter anderem sind folgende Gesetze und Verordnungen anzuwenden:
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Marktgebiet Das Gasnetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH befindet sich vollständig und ausschließlich seit dem 01.10.2021 im Marktgebiet der Trading Hub Europe. |
Das Netzgebiet verfügt über zwei (2) Einspeisepunkte aus dem vorgelagerten Netz der terranets bw GmbH. Die einheitliche Bezeichnung der Netzkopplungspunkte lautet:
Sie sind dem RC Crailsheim zugeordnet. |
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Messstellenbetrieb Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für das Stromnetz in Crailsheim ist die Stadtwerke Crailsheim GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter oder eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung. Nach MsbG werden nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme installiert. Mit Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems erfolgt künftig die Abrechnung der Messentgelte vom Messstellenbetreiber an den Stromlieferanten des Anschlussnutzers oder vom Messstellenbetreiber an den Anschlussnutzer. Der Stromlieferant hat ein Wahlrecht, ob die Abrechnung des Messstellenbetriebs an ihn erfolgen soll. Übernimmt der Stromlieferant die Messentgelte nicht, entsteht Kraft Gesetz ein Messstellenvertrag mit dem Anschlussnutzer und die Abrechnung der Messentgelte erfolgt an ihn. Für die Durchführung des Messstellenbetriebes bedarf es gemäß § 9 MsbG einer vertraglichen Regelung. |
Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen) inklusive der Messung übernehmen. |