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  • Veröffentlichungspflichten Stromnetz

Veröffentlichungspflichten

Finden Sie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Gesetzestexten, Verordnungen, Netzentgelte und vieles mehr.

Veröffentlichungspflichten Stromnetz

Stromnetz

  • Netzanschluss

    Allgemeine Bedingungen Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom
    Hier können Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) in aktueller Version herunterladen:

    NiederspannungsAnschlussVerordnung

    Ergänzende Bedingungen Netzanschluss Strom
    Hier veröffentlichen wir die für das Stromnetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH gültigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“. Diese Ergänzenden Bedingungen sind ab 01.02.2017 gültig.

    Ergaenzende-Bedingungen-zur-NAV-Aenderung2017-02-01 97 KB, PDF

    Technische Bedingungen Netzanschluss Strom
    Hier veröffentlichen wir die für die Stadtwerke Crailsheim GmbH gültigen Technischen Anschlussbedingungen Strom.

    1. Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB BW), Ausgabe April 2019
    2. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Crailsheim GmbH

    Die Technischen Anschlussbedingungen treten zum 01.08.2020 in Kraft.

    Eine Information zur Übergangsfrist finden Sie in der TAB BW Abschnitt 1.

    Die Inhalte stellen wir im Bereich Installateure als pdf-Dateien zum Download bereit.

    Häufige Fragen Netzanschlussvertrag Strom

    Finden Sie hier in Kürze die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Netzanschlussvertrag Strom.

    FAQs Netzanschlussvertrag Strom 87 KB, PDF

    Netzanschlussverfahren gemäß KraftNAV

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.

    Die Stadtwerke Crailsheim GmbH betreibt kein Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von 110 kV oder darüber, die Veröffentlichungspflicht entfällt damit.

  • Netzzugang/Entgelte

    Bedingungen Netzzugang:
    Nachfolgend finden Sie die „Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV)“:

    StromNZV

    Lieferantenrahmenvertrag:

    Nachfolgend veröffentlichen wir den gesamten Lieferantenrahmenvertrag inkl. aller Anlagen als pdf-Dokument.

    Die Unterlagen basieren auf den Vertragsmustern der Sozietät Becker Büttner Held. Auf das Urheberrecht weisen wir ausdrücklich hin. Jede Verwendung und Weiterverarbeitung – auch in Ausschnitten oder Teilen – ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.

    Entgelte für den Netzzugang – Strom:
    In dem Regulierungsverfahren gemäß §21 lit. a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. den §§ 2, 4, 24, und 32 Abs.1 Nr.1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde (LRegB) die Erlösobergrenzen für die dritte Anreizregulierungsperiode festgelegt.

    Aus der Erlösobergrenze für 2024 wurden die folgenden Netzentgelte berechnet:
    (die Netzentgelte vergangener Jahre stehen Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung)

    Die für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 & 01.01.2023 bis 31.12.2023 gültigen Preisblätter sowie das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (gültig ab 01.01.2018) stellen wir hier zum Download zur Verfügung.

    Preisblatt NAV
    Finden Sie hier das Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung – NAV sowie die Pauschalpreise für Zähler- oder Gerätewechsel bei Jahresarbeitszählung.

    Preisblatt_NAV 59 KB, PDF

    Individuelle Netzentgelte nach §19 StromNEV
    Es wurden keine individuellen Netzentgelte nach §19 StromNEV festgelegt.

    Hochlastzeitfenster nach §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV:
    Die gültigen Hochlastzeitfenster stellen wir hier zum Download zur Verfügung.

    HLZF_atypische_NN_2024 73 KB, PDF

    Netzengpässe – Negativ-Anzeige:
    Derzeit liegen im Netz der Stadtwerke Crailsheim GmbH keine Netzengpässe vor.

  • Netzstrukturdaten

    Höchstentnahmelast und Bezug vorgelagerte Netzebene im Jahr 2021:

    Höchstentnahmelast 42.317 kW
    Bezug 196.391.561 kWh

    Stromkreislängen zum 31.12.2021:

    Freileitung: 
    Höchstspannung: 0 km
    Hochspannung: 0 km
    Mittelspannung: 17 km
    Niederspannung 32,8 km
    Kabelleitungen:
    Höchstspannung:  0 km
    Hochspannung:  0 km
    Mittelspannung:  172,8 km
    Niederspannung: 478,3 km

    Installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12.2021:

    Installierte Leistung der Umspannebenen: 
    HS/MS: 80 MVA
    MS/NS: 99 MVA
    Letztverbrauchertransformatoren MS/NS: 130 MVA

    Entnommene Jahresarbeit im Jahr 2020: 

    Entnommene Jahresarbeit:
    Höchstspannung: 0 kWh
    Hochspannung: 0 kWh
    Hochspannung/Mittelspannung: 206.183.760 kWh
    Mittelspannung: 223.809.533 kWh
    Mittelspannung/Niederspannung:  57.021.726 kWh
    Niederspannung: 81.958.783 kWh

    Anzahl der Ein- und Ausspeisepunkte zum 31.12.2021: 

    Anzahl der Einspeisepunkte:
    Hochspannung (HS): 1 Sück
    Anzahl der Ausspeisepunkte: 
    Hochspannung (HS): 0 Stück
    Mittelspannung (MS): 95 Stück
    Umspannung (MS/NS): 26 Stück
    Niederspannung (NS): 19.797 Stück

    Versorgungsgebiet nach Einwohner zum 31.12.2021:

    Einwohner im Versorgungsgebiet:
    Versorgungsgebiete in Crailsheim: 35.099 Einwohner

    Versorgte Fläche zum 31.12.2021:

    Versorgte Fläche:
    Versorungsgebiete in Crailsheim: 23,6 km2

    Versorgungsgebiet Geographische Fläche zum 31.12.2021: 

    Geographische Fläche 109 km2
  • Netzverluste
    Summe der Netzverluste im Jahr 2022
    HöS: 0 kWh
    HS: 0 kWh
    US (MS/NS) 762.101 kWh
    MS: 2.037.572 kWh
    US (MS/NS): 740.736 kWh
    NS: 2.505.765 kWh
    Höhe der Durchschnittsverluste im Jahr 2022
    HöS: 0 %
    HS: 0 %
    US (HS/MS): 0,40 %
    MS: 0,90 %
    US (MS/NS): 1,30 %
    NS: 3,00 %
  • Grund- und Ersatzversorgung – Sonstiges

    Festlegung des Grundversorgers Strom 

    Für das Konzessionsgebiet „Kernstadt“ Strom der Stadtwerke Crailsheim GmbH in der Stadt Crailsheim wurde für die Zeit ab dem 01.01.2025 folgender Grundversorger Strom festgestellt:

    Stadtwerke Crailsheim GmbH
    Friedrich-Bergius-Straße 10-14
    74564 Crailsheim 

    Telefon 07951 305-0
    Telefax 07951 305-118
    Email: info@stw-crailsheim.de
    Internet: http://www.stw-crailsheim.de 

    Für das Konzessionsgebiet „Beuerlbach, Goldbach, Westgartshausen, Tiefenbach, Jagstheim, Onolzheim, Maulach, Hagenhof und Rotmühle“ Strom der Stadtwerke Crailsheim GmbH in der Stadt Crailsheim wurde für die Zeit ab dem 01.01.2025 folgender Grundversorger Strom festgestellt:

    EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen 

    Für das Konzessionsgebiet „Triensbach und Ölhaus“ Strom der Stadtwerke Crailsheim GmbH in der Stadt Crailsheim wurde für die Zeit ab dem 01.01.2025 folgender Grundversorger Strom festgestellt:

    hev Hohenloher Energieversorgung GmbH, Orlacher Straße 1,  74532 Ilshofen

    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) 

    Hier können Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) einsehen und herunterladen: 

    StromGGV

    STW_20202_014_Strom-GVV 59 KB, PDF

    Ergänzende Bedingungen Grundversorgung Strom 

    Hier veröffentlichen wir die für das Grundversorgungsgebiet Strom der Stadtwerke Crailsheim GmbH gültigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“. 

    Diese Ergänzenden Bedingungen sind ab 01.07.2007 gültig.  

    Ergaenzende_Bedingungen_zur_StromGVV 433 KB, PDF

    Ergänzende Bedingungen Ersatzversorgung Strom 

    Für die Ersatzversorgung Strom gelten für alle Bedarfsarten die selben Ergänzenden Bedingungen wie in der Grundversorgung Strom.

    Die Ergänzenden Bedingungen zur Grundversorgung Strom finden Sie im vorstehenden Abschnitt.

    Preisblatt Ergänzende Bedingungen Grundversorgung Strom 

    Hier veröffentlichen wir das für das Grundversorgungsgebiet Strom der Stadtwerke Crailsheim GmbH gültige Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“

    Dieses Preisblatt ist ab 01.10.2024 gültig.

    Preisblatt Ergänzende Bedingungen_Grundversorgung_Strom 114 KB, PDF

    Preisblatt Ergänzende Bedingungen Ersatzversorgung Strom 

    Für die Ersatzversorgung gilt für alle Bedarfsarten das selbe Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ wie in der Grundversorgung. 

    Das Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Crailsheim GmbH zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ finden Sie im vorstehenden Abschnitt. 

    Preise Grundversorgung Strom 

    Die Preise für die Grundversorgung Strom finden Sie hier

    Preise Ersatzversorgung Strom 

    Für die Ersatzversorgung Strom gelten für alle Bedarfsarten die selben Preise wie in der Grundversorgung Strom.

    Die Preise für Grundversorgung Strom finden Sie  hier 

  • EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Bericht über die Ermittlung nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG:

    Hier veröffentlichen wir die Daten für das Kalenderjahr 2014. Über den Link können Sie die Daten herunterladen. 

    Bericht-EEG-Einspeisungen-SCG-2014 39 KB, PDF

    Informationen für Anlagenbetreiber: 

    Nach den Vorschriften des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sind die Stromnetzbetreiber zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und zur vorrangigen Abnahme dieses Stromes von den Anlagenbetreibern und zur Vergütung des abgenommenen Stromes nach im Gesetz geregelten Preisen verpflichtet.

    Die gesetzliche Grundlage für das ab 21.07.2014 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) finden Sie nachfolgend:

    EEG2021

    Für Anlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2009 (EEG2009), die Sie nachfolgend unten finden: 

    Für Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2004 (EEG2004), die Sie nachfolgend unten finden: 

    Für Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2004 in Betrieb genommen wurden, gilt teilweise noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 (EEG2000), die Sie nachfolgend unten finden: 

    Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen:

    Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG2009) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.

    Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

    Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.

    Nach Eingang der Meldung bei der Bundesnetzagentur vergibt diese nach der Erfassung der Stammdaten eine Registrierungsnummer, die als unveränderliche Kennzeichnung für die Anlage gilt.

    Bitte beachten Sie, dass ohne Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur kein Recht auf Vergütung des erzeugten und in unser Stromnetz eingespeisten Stroms besteht. Der Nachweis der erfolgten Meldung ist durch Vorlage einer Kopie der Registrierungsbestätigung zu erbringen.

    Für die Meldung ist das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ zu verwenden. Hinweise für das Ausfüllen können Sie den „Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ entnehmen.

    Beide Dokumente stellen wir Ihnen im Bereich „Servicepartner“ zum Download zur Verfügung:  

    Die Übertragung des Melde-Formulars an die Bundesnetzagentur kann erfolgen: 

    schriftlich an die:
    Bundesnetzagentur 
    DLZ 60
    Postfach 10 04 40
    34004 Kassel  

    • per Telefax: Telefax-Nummer: 01805/734870-2089 (14 ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, andere Preise möglich)  

    • per Email (Formular eingescannt als Email-Anhang): Email-Adresse: solaranlagenmeldung@bnetza.de 

    Für die Beantwortung von Fragen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte 

    • per E-Mail an die Email-Adresse kontakt-solaranlagen@bnetza.de 

    • per Telefax an die Telefax-Nummer 01805/734870-1001 (14 ct./Minute aus dem deutschen Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich)  

    schriftlich an die 
    Bundesnetzagentur  
    DLZ 60 
    Postfach 10 04 40 
    34004 Kassel  

    oder telefonisch an die Rufnummer 0561/7292-120 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr)

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/. 

  • Kontakt

    Ansprechpartner für Stromnetze:

    Vorname: Michael
    Name: Weidner
    Strasse: Friedrich-Bergius-Str. 10-14
    PLZ / Ort: 74564 Crailsheim
    Telefon: 07951 305-320
    Telefax: 07951 305-329
    michael.weidner@stw-crailsheim.de

  • Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft

    Hier veröffentlichen wir die aktuelle Bescheinigung zum Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)

    Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft 2024-2027