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Fragen? Wir sind persönlich für Sie da!
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Sparen Sie als Wärmepumpenbesitzer bares Geld und lassen Sie sich von einzelnen Umlagen, die über Ihren Wärmepumpen-Tarif abgerechnet werden, befreien.
Grundlage ist das vor kurzem verabschiedete Gesetz §22 EnFG (Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen).
Damit haben Sie ab sofort die Chance, sich von der KWKG-Umlage und der §17 Offshore-Umlage unter bestimmten Voraussetzungen befreien zu lassen.
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen
Bitte beachten Sie, dass die Benachrichtigung jährlich bis spätestens zum 28.02. für das jeweilige Vorjahr getätigt werden muss.
Eine ausbleibende Meldung hat zur Folge, dass Sie im entsprechenden Jahr nicht von der Privilegierung profitieren.
Die Antragsfrist für das Jahr 2025 ist abgelaufen!
Für diese Umlagen dürfen Wärmepumpen-Besitzer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattung erwarten.
Die Offshore-Netzumlage ist dafür vorgesehen, die Kosten für Entschädigungen im Falle von Störungen oder Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen zu decken. Zudem werden durch diese Umlage die Kosten für den Bau und Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen abgedeckt. Im Jahr 2025 beträgt die Umlage 0,816 ct/kWh.
Die Umlage gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) hat das Ziel, die besonders umweltfreundliche Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu unterstützen. Dadurch werden unter anderem staatliche Zuschüsse für den Erhalt und die Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert. Im Jahr 2025 beträgt die Umlage 0,277 ct/kWh.
Dann sparen Sie bares Geld und informieren Sie uns, Ihre Stadtwerke Crailsheim. Nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular auf dieser Seite weiter unten.
Beispielrechnung wie hoch eine Erstattung für 2025 sein kann:
Bei einem Stromverbrauch der Wärmepumpe von 3.000 kWh/Jahr ergibt das eine Erstattung von ca. 39 Euro bei 6.000 kWh/Jahr ca. 78 Euro.
Melden Sie Ihren Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage an, sofern die Voraussetzungen dafür gemäß § 22 EnFG an einer Marktlokation vorliegen.
Nutzen Sie dafür gerne das folgende PDF-Formular oder unser Online-Antragsformular.
Mit dem Absenden Ihres Antrags bestätigen Sie, dass an der angegebenen Marktlokation alle Voraussetzungen für die Anwendung von § 22 EnFG erfüllt sind. Sie beauftragen die Stadtwerke Crailsheim, die Umlagenprivilegierung in Anspruch zu nehmen.
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