Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umlagen-Befreiung:

  • der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
  • die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* und
  • gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt

*  Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen

WICHTIG

Bitte beachten Sie, dass die Benachrichtigung jährlich bis spätestens zum 28.02. für das jeweilige Vorjahr getätigt werden muss.

Eine ausbleibende Meldung hat zur Folge, dass Sie im entsprechenden Jahr nicht von der Privilegierung profitieren.

Die Antragsfrist für das Jahr 2025 ist abgelaufen!

Um diese Umlagen geht es in § 22 EnFG

Für diese Umlagen dürfen Wärmepumpen-Besitzer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattung erwarten.

  • Offshore-Netzumlage

    Die Offshore-Netzumlage ist dafür vorgesehen, die Kosten für Entschädigungen im Falle von Störungen oder Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen zu decken. Zudem werden durch diese Umlage die Kosten für den Bau und Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen abgedeckt. Im Jahr 2025 beträgt die Umlage 0,816 ct/kWh.

  • KWKG-Umlage

    Die Umlage gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) hat das Ziel, die besonders umweltfreundliche Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu unterstützen. Dadurch werden unter anderem staatliche Zuschüsse für den Erhalt und die Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert. Im Jahr 2025 beträgt die Umlage 0,277 ct/kWh.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Dann sparen Sie bares Geld und informieren Sie uns, Ihre Stadtwerke Crailsheim. Nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular auf dieser Seite weiter unten.

Beispielrechnung wie hoch eine Erstattung für 2025 sein kann: 

  • KWKG-Abgabe 0,330 ct/kWh (brutto)
  • + Offshore-Netzumlage 0,971 ct/kWh (brutto)
  • Summe = 1,301 ct/kWh

Bei einem Stromverbrauch der Wärmepumpe von 3.000 kWh/Jahr ergibt das eine Erstattung von ca. 39 Euro bei 6.000 kWh/Jahr ca. 78 Euro.

Antragsformular § 22 EnFG

Melden Sie Ihren Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage an, sofern die Voraussetzungen dafür gemäß § 22 EnFG an einer Marktlokation vorliegen.

Nutzen Sie dafür gerne das folgende PDF-Formular oder unser Online-Antragsformular.

Mit dem Absenden Ihres Antrags bestätigen Sie, dass an der angegebenen Marktlokation alle Voraussetzungen für die Anwendung von § 22 EnFG erfüllt sind. Sie beauftragen die Stadtwerke Crailsheim, die Umlagenprivilegierung in Anspruch zu nehmen.

KONTAKT

Fragen? Wir sind persönlich für Sie da!

Öffnungszeiten:

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Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr
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