Sie modernisieren Ihre Heizung? Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach und schnell die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg einhalten. Ihre Heizenergie und Warmwasser muss künftig zu 15 % aus Erneuerbare Energien erzeugt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Beispiel nur eines von vielen Möglichkeiten darstellt, die Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg zu erfüllen. Sprich, Wärme mit einem Anteil von 15 % aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen.
z.B. Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl
z.B. Dach/oberste Geschossdecke,
Außenwände, Kellerdecke oder gesamte
Gebäudehülle (H’T)
z.B. Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage
Unser Energieberater erfasst vor Ort alle Bauteile und die Heizungsanlage um daraus mit Ihnen eine Sanierungsstrategie zu entwickeln.
Dieser sog. Sanierungsfahrplan ist zu einem Drittel auf die Anforderungen des EWärmeG 2015 anrechenbar, wenn dieser bei der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (kurz EWärmeG) fordert seit dem 1. Juli 2015 den Einsatz von 15 Prozent Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage von Hausbesitzern.
Sehen Sie hier, wie der Sanierungsfahrplan Sie unterstützt, die gesetzliche Anforderung teilweise oder vollständig zu erfüllen:
Bei Wohngebäuden wird der Sanierungsfahrplan als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf zehn Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen.
Bei Nicht-Wohngebäuden wird der Sanierungsfahrplan sogar mit vollen 15 Prozent angerechnet.
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