Förderung beantragen

Finden Sie hier die passenden Formulare für Ihren Erdgas-Förderantrag.

Bitte beachten Sie: Sie müssen Kunde der Stadtwerke Crailsheim sein, um unsere Fördergelder beantragen zu können.

SO EINFACH GEHT'S

Vom Antrag bis zum Zuschuss

1. Anfordern

2. Ausfüllen

3. Zurück senden

1. Antragsformular anfordern

Den Antrag auf Zuschuss für Ihre Heizungsumstellung bzw. Stilllegung/Demontage/Entsorgung Ihres alten Heizkessels erhalten Sie:

  • im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Crailsheim GmbH:
    Friedrich-Bergius-Straße 10-14, 74564 Crailsheim
  • per Post auf Anfrage zugesendet:
    Tel. 07951 305-143
    ralf.huebsch@stw-crailsheim.de

 

2. Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und Unterlagen beifügen

Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Umstellung bzw. Entsorgung von Ihrer Fachfirma entsprechend mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden muss.

 

3. Ihren Antrag senden Sie per Post, Fax oder Mail an:

Stadtwerke Crailsheim GmbH
Stichwort: Förderantrag
Friedrich-Bergius-Straße 10-14
74564 Crailsheim

per Fax 07951 305-910 bzw.
ralf.huebsch@stw-crailsheim.de

  • Allgemeine Förder-Voraussetzungen
    • Sie sind bereits Kunde der Stadtwerke Crailsheim GmbH oder wollen im Zuge der Heizungsumstellung Kunde werden.
    • Gefördert wird die Heizungsumstellung in Wohnobjekten und Nichtwohngebäuden.
    • Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie die Zahlungsverpflichtungen aus ihrem Strom-, Erdgas- oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der Stadtwerke Crailsheim GmbH zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
    • Die neue Heizungsanlage muss mit Brennwerttechnik ausgestattet sein.
    • Das Gebäude muss sich im Netzgebiet der Stadtwerke Crailsheim GmbH befinden und fünf Jahre mit Erdgas der Stadtwerke Crailsheim GmbH beliefert werden. Bei Kündigung Ihres Liefervertrags innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung der Förderung wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert oder nicht mehr gutgeschrieben.
    • Die Umstellung auf Gasbrennwerttechnik wird nicht gefördert, wenn das Anwesen bereits teilweise oder komplett mit Erdgas oder Fernwärme beheizt wird.