Erdgas-Förderprogramm

Wir fördern Ihre Heizungsumstellung von einer vorhandenen Zentralheizung oder Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks, Holz und Strom) auf eine umweltschonende Erdgas-Brennwerttechnik. Beim Einbau einer KWK-Anlage (Kraftwärmekoppelungs-Anlage) oder Erdgas-Wärmepumpe erhalten Sie zusätzlich einen Innovationsbonus. Die Entsorgung bzw. Stilllegung Ihres alten Heizöltanks fördern wir ebenfalls.

Erdgas Fördergelder auf einen Blick

Sie erhalten Ihre Fördergelder pro Kalenderjahr, auf fünf Jahre verteilt als Gutschrift in Verbindung mit Ihrer Erdgas-Jahresrechnung ausbezahlt.

Umstellbonus

Sie stellen von einem anderen Energieträger auf Erdgas um und profitieren von unseren Förderbeträgen:

250 €

(50  € pro Jahr)
Anmeldeleistung < 50 kW

400 €

(80 € pro Jahr)
Anmeldeleistung > 50 kW

Innovationsbonus

Beim Einbau eines Mini-Blockheizkraftwerks oder einer Gaswärmepumpe zahlen wir Ihnen einen Innovationsbonus:

100 €

(20 € pro Jahr)

Bonus Entsorgung Heizöltank

Alt raus – neu rein. Wir unterstützen Sie und übernehmen Ihre Kosten für die Entsorgung Ihres alten Öltanks:

300 €

(60 € pro Jahr)

Bitte beachten Sie:

Sie müssen Kunde der Stadtwerke Crailsheim sein, um unsere Fördergelder beantragen zu können.

BIS ZU 40 % STAATLICHEN ZUSCHUSS SICHERN

Unser Tipp

Für den Einbau einer Erdgas-Hybridheizung (Erdgasheizung + z .B. Solar) gibt es 30 % Zuschuss. Wird in dem Zuge eine alte Ölheizung ausgetauscht, gibt es nochmal 10 % zusätzlich, also 40 %.

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Häufige Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erdgas-Förderung.

  • Wie umweltfreundlich ist die Erdgas-Brennwerttechnik?

    Erdgas-Brennwertkessel haben durch ihre spezielle Konstruktion und Arbeitsweise ein großes Potential zur Energie- und CO2-Einsparung. Erdgas hat den höchsten Wasserstoffgehalt aller fossilen Energieträger und weist deshalb bei der Verbrennung zusätzlich die günstigste CO2-Bilanz auf. Vorteile sind dabei zum einen, dass Erdgas ein schadstoffarm verbrennender Rohstoff ist, zum anderen bei der Brennwerttechnik die Energieausbeute um etwa zehn Prozent höher ist als bei der klassischen Verbrennungstechnik. Die bei der Verbrennung von Erdgas im Kessel entstehenden Heizgase kühlen sich so weit ab, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert. Durch diese Kondensation wird im Brennwertkessel Wärmeenergie aus dem Wasserdampf gewonnen und dem Heizkreislauf zusätzlich zugeführt.

  • Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Förderung nötig?

    Diese Punkte sollten Sie mindestens erfüllen, um von unserem Erdgas-Förderprogramm zu profitieren:

    • Sie sind bereits Kunde der Stadtwerke Crailsheim GmbH oder wollen im Zuge der Heizungsumstellung Kunde werden.
    • Gefördert wird die Heizungsumstellung in Wohnobjekten und Nichtwohngebäuden.
    • Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie die Zahlungsverpflichtungen aus ihrem Strom-, Erdgas- oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der Stadtwerke Crailsheim GmbH zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
    • Die neue Heizungsanlage muss mit Brennwerttechnik ausgestattet sein.

     

    Zusätzliche Voraussetzungen für die Heizungsumstellung auf Gasbrennwerttechnik:

    • Das Gebäude muss sich im Netzgebiet der Stadtwerke Crailsheim GmbH befinden und fünf Jahre mit Erdgas der Stadtwerke Crailsheim GmbH beliefert werden. Bei Kündigung Ihres Liefervertrags innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung der Förderung wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert oder nicht mehr gutgeschrieben.
    • Die Umstellung auf Gasbrennwerttechnik wird nicht gefördert, wenn das Anwesen bereits teilweise oder komplett mit Erdgas oder Fernwärme beheizt wird.
  • Wie wird ein Förderantrag bearbeitet?

    Die Bearbeitung der Anträge und die Verteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Stadtwerke Crailsheim GmbH. Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und noch Fördermittel zur Verfügung stehen, senden wir Ihnen ein Bewilligungsschreiben zu.

  • Wie hoch ist der Zuschuss?

    Sie erhalten bei Erfüllung der Förderbedingungen pro Kalenderjahr 1/5 der Gesamtförderung auf die nächsten 5 Jahre, in Form einer Gutschrift von Ihrer Erdgas-Jahresrechnung abgezogen.

    • Umstellbonus: 250,- € (50,- € pro Jahr) kleiner 50 kW; 400,- € (80,- € pro Jahr) größer 50 kW
    • Innovationsbonus: (BHKW o. Gaswärmepumpe) 100,- € (20,- € pro Jahr)
    • Heizöltankentsorgung: 300,- € (60,- € pro Jahr)

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