Jetzt THG-Quoten Prämie für 2025 sichern

Sie fahren ein vollelektrisches Fahrzeug? Das ist jetzt bares Geld wert. Die Bundesregierung belohnt Ihre Einsparung von Treibhausgas (THG)-Emissionen ab sofort mit der Ausgabe von THG-Quoten.

Aktuell zahlen wir eine THQ-Quoten Prämie von 70 € aus.

Wie funktioniert´s?

Ganz einfach: Sie registrieren Ihr vollelektrisches Fahrzeug (WICHTIG: gilt nicht für Plug-In-Hybrid Modelle!) einmalig auf unserer THG-Plattform und wir übernehmen ganz unkompliziert alles Weitere für Sie.

Die Registrierung ist für Sie komplett kostenlos! Wählen Sie bitte das jeweilige Antragsjahr bzw. beide Jahre aus. 

THG-Quote

2. QR-Code scannen und registrieren

Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone / Tablet oder klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“, wenn Sie bereits auf einem mobilen Endgerät unterwegs sind.

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THG-Quote

3. Zurücklehnen und Prämie erhalten

Nach Ihrer Registrierung erledigen die Stadtwerke Crailsheim alles Weitere für Sie:
Wir fordern die THG-Quoten-Bescheinigung beim Umweltbundesamt an. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir Ihnen innerhalb von ca. 4 Wochen die vereinbarte Prämie direkt auf Ihr Konto! Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen beim Umweltbundesamt deren Bestätigung aktuell eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen hat. Sobald uns Ihre erfolgreiche Bescheinigung vorliegt, melden wir uns bei Ihnen.

Ausführliche Informationen und die Antwort auf viele Fragen finden Sie weiter unten in unseren FAQs und unserem Erklärfilm.

 

Treibhausgase einsparen

Ihr E-Auto spart Treibhausgase (THG) ein. Das wird mit der THG-Prämie belohnt.

Prämie erhalten

Die eingesparten THG-Emissionen wandeln wir für Sie in eine THG-Quote samt Prämie um.

Noch klimafreundlicher

An all unseren Ladestationen „tanken“ Sie unseren Hohenloher Naturstrom und damit 100 % Ökostrom.

VIDEO

THG-Quote & Prämie in 60 Sekunden erklärt

FAQ

THG-Quotenhandel - Häufige Fragen & Antworten

Finden Sie hier häufige Fragen und Antworten, wie Sie die THG-Quoten Prämie erhalten.

  • Welche Fahrzeuge kann ich registrieren, um mir die Prämie für die THG-Quote zu sichern?

    Es können ausschließlich reine Elektro-Fahrzeuge registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos (auch Plug-In Hybride), herkömmliche Verbrenner-Autos, Erdgas- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht für die Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.

  • Wer darf sich registrieren?

    Der THG-Quotenservice der Stadtwerke wird ausschließlich für Privatkunden, d.h. Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Deutschland, angeboten. Voraussetzung ist der Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs.

  • Wie hoch ist die jährliche Vergütung?

    Die Vergütung kann im jeweiligen Antragsjahr variieren. Den aktuellen Betrag finden Sie immer vor einer Registrierung oder hier auf unserer Internetseite ausgewiesen.
    Die Höhe der Vergütung berechnet sich anhand aktuell gehandelter THG-Quoten-Marktpreise und kann je nach derzeitigem Marktpreisniveau von den Stadtwerken Crailsheim angepasst werden. In der Regel sind die Preise jedoch über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten konstant. Die Höhe der Vergütung wird Ihnen gleich zu Beginn im THG-Quoten-Portal angezeigt und ist für Sie nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs garantiert, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote erfolgreich bescheinigt.

  • Bis wann kann ich für das jeweilige Jahr meine THG-Quote beantragen?

    Ihre THG-Quoten Prämie 2025 können Sie bis 31.10.2025 bei uns beantragen.

  • Kann ich mein Dienstfahrzeug registrieren?

    Ja, Sie können auch Ihr Dienstfahrzeug unter folgenden Voraussetzungen registrieren: Sofern das Batterieelektrofahrzeug auf Ihren Arbeitgeber zugelassen ist, muss es Ihnen jedoch zur ständigen privaten Nutzung überlassen werden und Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers zur Abgabe der THG-Quote. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.

  • Kann ich mein Leasing-Fahrzeug registrieren?

    Ja, das ist möglich, wenn Sie der Fahrzeughalter sind und den Fahrzeugschein besitzen.

  • Was benötige ich, um mein E-Auto zu registrieren?

    Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs. Die Registrierung funktioniert derzeit nur mit einem mobilen Endgerät, da ein Foto des Fahrzeugscheins erstellt werden muss. Halten Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten bereit.

  • Kann ich auch mehrere E-Autos registrieren?

    Ja, Sie können bis zu zwei E-Fahrzeuge für jede hinterlegte Bankverbindung registrieren.

  • Woher weiß ich, ob die Registrierung erfolgreich war?

    Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

    Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und ein Zertifikat vom Umweltbundesamt erstellt, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass dies aufgrund der Vielzahl der Anträge die beim Umweltbundesamt eingehen mehrere Wochen dauern kann.

  • Warum erhalte ich keine Bestätigungsmail?

    Bitte haben Sie einen Moment Geduld. Es kann einige Minuten dauern, bis Sie die Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten. Falls diese auch danach nicht im Posteingang zu finden ist, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Sollten Sie auch nach längerer Zeit sicher keine E-Mail von uns bekommen haben, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.

  • Wie lange dauert es, bis die Vergütung für meine THG-Quote ausbezahlt wird?

    Nachdem Sie Ihren „THG-Quoten-Prämien“ Antrag samt den dazugehörigen Daten über unser Online-Portal gestellt haben, gehen die Unterlagen zur Prüfung und Zertifizierung Ihres Prämienanspruchs an das zuständige Umweltbundesamt. Bitte beachten Sie, dass hier die Bearbeitungszeit u.U. mehrere Monate betragen kann.

    Nachdem die Behörde Ihren Antrag geprüft und bewilligt hat, erfolgt die Auszahlung durch uns, die Stadtwerke Crailsheim, innerhalb von 3-4 Wochen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.

  • Muss ich die THG-Quote jährlich neu beantragen?

    Ja, Sie müssen Ihre THG-Quoten-Zertifizierung für jedes Jahr NEU vornehmen, aus Gründen des Datenschutz.

  • Ich habe mein Elektroauto gebraucht gekauft. Was passiert, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für dieses Jahr bereits beantragt hat?

    Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.

  • Muss ich eine Wallbox oder Ladesäule besitzen, um meine THG-Quote registrieren zu können?

    Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zu dem verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern sind nicht erforderlich.

  • Wo kann ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einsehen?

    Die AGBs finden Sie zum einen im Registrierungsprozess oder haben wir auch nochmals hier für Sie zur Verfügung gestellt:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatnutzer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer

     

  • Wird meine Unternehmens-Fahrzeugflotte anders vergütet?

    Bei einer gewerblichen Registrierung ab 10 E-Fahrzeugen unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns dann gerne darauf an.

  • Ich verkaufe mein E-Auto unterjährig - verliere ich dann meine Prämie?

    Haben Sie vor dem Fahrzeugverkauf Ihre THG-Quoten-Prämie beantragt, erhalten auch Sie als Fahrzeughalter (zum Zeitpunkt der Registrierung) die Prämie ausbezahlt. Bitte beachten Sie aber, dass bei einem Verkauf, der Käufer, nicht erneut die Prämie beantragen kann, da die Fahrzeuggestellnummer bereits bei Umweltbundesamt registriert ist. So wird eine mehrfache Prämienauszahlung verhindert.

    Sie sollten den Käufer Ihres E-Fahrzeugs evtl. über die bereits beantragte Prämie informieren.

Fragen zum THG-Quotenhandel

Hier finden Sie weitere häufige allgemeine Fragen zum Thema THG.

  • Was bedeutet „THG“?

    THG ist die Abkürzung für Treibhausgase. Damit sind Gase gemeint, die maßgeblich zum Treibhauseffekt, also der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beitragen. Diese sind im Wesentlichen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), HFKW und FKW. Der erhöhte Ausstoß von Treibhausgasen hat bereits zu einer deutlichen Erderwärmung geführt, die negative Auswirkungen auf das Klima hat wie z.B. das Abschmelzen der Gletscher oder häufigere Extremwetterlagen. Durch die Begrenzung bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen, soll der Temperaturanstieg auf der Erde minimiert werden.

  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum THG-Quotenhandel?

    Im Wesentlichen sind die Bestimmungen im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt.

    Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt (z.B. Mineralölunternehmen), verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Diese Minderung wird Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) genannt. Erfolgt die Minderungen nicht, hat der Inverkehrbringer hohe Strafzahlungen zu leisten. Gemäß der 38. ⁠BImSchV⁠ ist das Umweltbundesamt zuständig für die Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten THG-Emissionen.

    In Verkehr gebrachte fossile Kraftstoffe wie z.B. Benzin oder Diesel bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos weist dem gegenüber niedrigere Emissionen aus und kann daher genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen, d.h. die bereits emittierten THG-Emissionen positiv auszugleichen. Zum Beispiel Mineralölfirmen kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.

  • Wird durch die THG-Quote ein positiver Effekt für die Umwelt und das Klima geschaffen?

    Mit der THG-Quote schafft die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr. Dadurch wird der emissionsfreie Verkehr subventioniert wohingegen THG-Emissionen mit einem jährlichen Referenzwert begrenzt und finanziell stärker belastet werden. So soll mittel- bis langfristig ein kompletter Umstieg zu emissionsfreier Mobilität erreicht werden.

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