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  • Soforthilfe: für Mieter/Vermieter

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich, abhängig davon, welche Art von Vertrag vorliegt.

 

Die genannten Letztverbraucher erhalten die Dezember-Hilfe, wenn Sie...

  • Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gasliefervertrag begleichen ihre Kosten über die Betriebskostenabrechnung. Sie zahlen monatliche Abschläge zusammen mit ihrer Miete. In vielen Fällen wurden diese monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. Diese Menschen will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben.
  • Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes am 19. November bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, können diesen Erhöhungsbetrag im Dezember zurückhalten – oder dieser Anteil wird als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.
  • Für Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes erstmals einen Mietvertrag abgeschlossen haben, gilt: Sie dürfen ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten einbehalten. Denn bei Neuverträgen entspricht die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung in der Regel dem aktuellen Preisniveau.