Erdgasfahrzeug-Förderung

Sie wollen sich ein Erdgasfahrzeug anschaffen? Wir unterstützen Sie mit einem Anschaffungs-Bonus in Höhe von 300 Euro. Über drei Jahre á 100 Euro werden Ihnen diese von Ihrer Tankkarten-Abrechnung in Abzug gebracht

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kraftstoffkosten-Ersparnis

gegenüber Benzin- und Dieselfahrzeugen

Planungssicherheit

Günstige Erdgas-Kraftstoffsteuer ist bis Ende 2026 festgeschrieben

Zuschuss

300 Euro Zuschuss – über 3 Jahre á 100 € (als Tankgutschrift)

So funktioniert die Erdgasfahrzeug-Förderung

Auto kaufen

Sie haben als Privatperson oder Unternehmen ein Erdgasfahrzeug gekauft und sind in Crailsheim wohnhaft bzw. pendeln nach Crailsheim zur Arbeit? Dann können Sie jetzt die Förderung beantragen.

Förderung beantragen

Einfach Formular ausfüllen und wir prüfen Ihre Anfrage.

Erdgasmobil-Aufkleber

Nach erfolgreicher Förderzusage erhalten Sie von uns zwei kleine Aufkleber für Ihr Fahrzeug um die erfolgreiche Partnerschaft zu symbolisieren und wir teilen Ihnen mit, wie Sie Ihre Tankgutschriften erhalten.

Erdgasfahrzeug-Förderung beantragen

Sie wollen sich ein Erdgasfahrzeug anschaffen und haben Interesse an einer Erdgasfahrzeug-Förderung?
Dann beantragen Sie doch gleich Ihre Erdgasfahrzeug-Förderung.

  • Antragsteller/Fahrzeughalter



  • Erdgas-Fahrzeugdaten

  • Erdgasfahrzeug
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Förderbedingungen
    1. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Fahrzeug hauptsächlich in der Region Crailsheim bewegt und überwiegend an der Erdgastankstelle der Stadtwerke in Crailsheim betankt wird.
    2. Sie müssen eine STW-Tankkarte haben. Eine Tankkarte erhalten nur Kunden die mit der Stadtwerken Crailsheim GmbH oder der ecoSWITCH AG einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben.
    3. Das Fahrzeug ist mit dem Erdgaslogo „erdgasmobil“ zu kennzeichnen, der Fahrzeughalter kann unter verschiedenen Aufklebern auswählen. Die Beschriftung wird von der Firma Schilder Fohrer GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 69, 74654 Crailsheim, vorgenommen.
    4. Der Werbezuschuss in Höhe von 100,– € pro Jahr wird einmal je Fahrzeug, maximal auf die Dauer von 3 Jahren, jeweils nach 12 Monaten – ab der Beklebung mit dem Erdgas-Logo bzw. der Ausstellung des Werbevertrages – in Form von einer Gutschrift bei Ihrer Abrechnung der Tankkarte für die Erdgastankstelle der Stadtwerke Crailsheim GmbH gewährt. Voraussetzung ist ein bestehender Strom- oder Gaslieferungsvertrag übe den Förderzeitraum.
    5. Wird ein bestehender Strom- oder Gaslieferungsvertrag im Förderzeitraum gekündigt, so geht das Recht und der Anspruch auf Förderung für das jeweilige Jahr verloren. Alle bisher ausgezahlten Fördergelder behalten ihre Gültigkeit. Die Tankkarte behält bis zum letzten Versorgungstag (Strom bzw. Gas) ihre Gültigkeit und wird dann gesperrt und ist den STW zurückzugeben.
    6. Pro Fahrzeughalter werden höchstens 3 Fahrzeuge gefördert.
    7. Das Fahrzeug muss einmal pro Jahr bei den STW zur Begutachtung der Werbeaufschrift vorgeführt werden, um eine erfolgreiche Förderauszahlung zu erreichen.
    8. Wird das Fahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit weiterverkauft, so gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den neuen Eigentümer über, sofern das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Region behält und der neue Eigentümer hiervon Gebrauch machen möchte
    9. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass keine Doppelförderung durch andere Stadtwerke bzw. Gasversorgungsunternehmen erfolgt (ist).
    10. Der Antrag wird zweifach ausgefertigt, jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.

KONTAKT

Fragen? Wir sind persönlich für Sie da!