15.09.2026

Wichtiger Hinweis: Zum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH

Haben auch Sie ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH erhalten? Zahlreiche Haushalte in Crailsheim haben ein solches per Postwurfsendung erhalten.

Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Crailsheim GmbH stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH. Es handelt sich um eine Werbeaktion eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers – nicht um eine offizielle Mitteilung der Stadtwerke Crailsheim oder des Gesetzgebers.

Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Crailsheim der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet samt Teilorten. Das bedeutet: Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen. Zwischen den Stadtwerken Crailsheim und der Deutschen Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für den Messstellenbetrieb.

Für welche Kunden gilt eine Frist und mit welchen Kosten
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Gehören Sie zu dieser Kundengruppe, erfolgt der Einbau auch über die Stadtwerke Crailsheim KOSTENLOS für Sie und der jährliche Messstellenbetrieb kostet Sie jährlich bei den Stadtwerken Crailsheim nur 40,00 € Brutto.

Für alle anderen Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch < 6.000 kWh besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Sie müssen also aktuell KEINE Frist beachten. Die Stadtwerke Crailsheim wechseln Ihren Stromzähler beim nächsten turnusmäßigen Tausch automatisch und kostenlos aus!

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

  • Müssen Sie auf das Schreiben von Deutsche Messwesen reagieren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie von den Stadtwerken Crailsheim informiert.

  • Wer ist für den Smart-Meter-Roll-out in Crailsheim zuständig?

Für Crailsheim sind die Stadtwerke Crailsheim der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Roll-out Schritt für Schritt um.

Die Stadtwerke Crailsheim kümmern sich bei der Neuinstallationen von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeichern oder Wallboxen um den Einbau Ihres Smart Meters.

Wenn Sie bereits eine bestehende Anlage, eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder einen jährlichen Verbrauch von mindestens 6.000 kWh haben, wird ihr Zähler im Rahmen des regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Wechsels für Sie kostenlos durch einen Smart Meter ersetzt. Es entstehen keine zusätzlichen Installationskosten.

Die Kosten für den Betrieb intelligenter Messsysteme sind abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung und sind gesetzlich reguliert. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Crailsheim gelten folgende Preise:

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): 30,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt) bei einem Stromverbrauch < 6.000 kWh.
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert.
  • Ist die Installation wirklich „kostenlos“ für Sie?

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber wie den Stadtwerken Crailsheim  entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.

  • Erhalte ich automatisch die genannte Netzentgeltreduzierung von ca. 111 Euro pro Jahr?

Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox).
  • Die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage.
  • Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung!

  • Für wen sind derzeit Smart Meter überhaupt gesetzlich vorgesehen?

Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr.
  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung.
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen, Batteriespeichern und Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und damit unter die Regelungen des § 14a EnWG fallen.

Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden. Für die meisten Haushalte besteht aber aktuell keine Verpflichtung, bereits jetzt auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Die Stadtwerke Crailsheim bauen bei Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch < 6.000 kWh einen intelligenten Zähler beim nächsten anstehenden und turnusmäßigen Zählerwechsel kostenlos bei den Kunden ein.

Informationen und Kontakt
Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Preisversprechen ab. Bitte beachten Sie, dass Sie online abgeschlossene Verträge mit einer 14-tägigen Frist widerrufen können!

Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenzentrum-Team gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung:

Tel. 07951 305-0 oder per Mail: info@stw-crailsheim.de 

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