24.05.2025

Vorgegebene falsche Partnerschaft führt zu betrügerischen Vertragsabschlüssen

Erneut kommt es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Crailsheim zu unerlaubter Telefonwerbung. Dabei geben sich die Anrufer mit einer Hamburger Vorwahl (040) als Kooperationspartner der Stadtwerke aus, um auf diesem Weg an die Zählernummer für einen Vertragsabschluss zu kommen. Alles geschieht unter dem Vorwand, dass ein Vertrag auslaufen soll, was nicht korrekt ist. Alle Telefonate dienen ausschließlich dem Ziel, die angerufenen Personen zu einem Wechsel des Energieanbieter zu bewegen.

Die Stadtwerke verweisen ausdrücklich darauf, dass es eine solche Kooperation nicht gibt und auch keine Verträge telefonisch abgeschlossen werden. Die als Haustürgeschäfte bekannten Praktiken sind gesetzlich untersagt.

Der regionale Energieversorger rät Kunden oder anderen Personen zu erhöhter Vorsicht und dazu, keine persönlichen Daten am Telefon preiszugeben. Im Zweifelsfall können sich Verbraucher telefonisch im Kundenzentrum der Stadtwerke 07951 305-0 über berechtigte bzw. unberechtigte Anrufe rückversichern. An der Haustür können sich deren Mitarbeiter außerdem immer ausweisen.

Erhalten Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe, raten die Stadtwerke sich die Telefonnummer zu notieren und diese bei der Bundesnetzagentur zu melden. Ein entsprechender Link ist online unter www.stw-crailsheim.de zu finden.

Bei versehentlich abgeschlossenen Verträgen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem jeder Gebrauch machen und vom Vertragsabschluss zurücktreten kann.

Die Stadtwerke Crailsheim selbst informieren Kunden bei Änderungen der Preise immer schriftlich, nie telefonisch, was auch gesetzlich so geregelt ist.

 

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