Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Bitte füllen Sie dieses Online-Formular aus, um Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG erfolgreich bei uns anzumelden.

  • 1. Angaben zum Anschlussnehmer: *
    Mehrfachnennungen sind möglich und die dazu benötigten Daten können Sie in den nachfolgenden Feldern angeben.
  • Ausschlusskriterien sind: (1) Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (2) Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, sondern die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden (3) Wärmepumpen und Klimaanlagen bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (etwa bei Krankenhäusern)
  • Bitte wählen Sie Ihr gewünschtes Inbetriebnahme-/Installationsdatum aus.
    TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
    Bauseits ist gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG ein Energiemanagementsystem/Regeleinrichtung zu errichten, welche gewährleistet, dass die Leistung der steuerbaren Verbraucher bei Signalgebung durch den Netzbetreiber auf ≤4,2kW abgeregelt wird. Die Leitung (min. Cat. 5) für die Ansteuerung ist bis zum Zählerplatz zu führen und am Koppelrelais 230 Volt mit Wechselkontakt anzuschließen.
  • INFO: Verbrauchseinrichtungen ≤ 4,2kW sind weiterhin bei den Stadtwerken Crailsheim meldepflichtig und dürfen nicht an der Festlegung nach §14a EnWG teilnehmen.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

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