Sicher planbarer Strompreise

Für den Großteil unserer Kunden sieht die Preisbremse folgende Entlastung vor:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchs-Prognose (die sich im Regelfall aus dem Verbrauch des Vorjahres ergibt) gilt ein staatlich garantierter Strompreis von 40 ct/kWh (brutto) und wird von uns entsprechend für Sie abgerechnet.
  • Die restliche Menge wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis, den Sie mit uns abgeschlossen haben, abgerechnet.
  • Trotz Entlastung gilt: Ein sparsamer Energieverbrauch zahlt sich aus!

WICHTIGE INFO

Sie müssen NICHTS weiter unternehmen!

Wir, die Stadtwerke, regeln alles für Sie und Ihre Entlastungsbeträge erhalten Sie automatisch mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung gut geschrieben.

Strom-Preisbremse bei einem Verbrauch unter/über 30.000 kWh

Wie eingangs erwähnt, hat der Gesetzgeber auch für höhere jährliche Verbrauchswerte separat geltende monatliche Preis- und Entlastungsgrenzen definiert, die wir Ihnen hier nochmals eindeutig mit der jeweiligen Regelung darstellen.

Verbrauch unter 30.000 kWh/Jahr (Gruppe 1)

Für private Haushaltskunden, Kunden mit einem Standardlastprofil (SLP) oder Kunden mit einer registrierten Leistungsmessung (RLM) gelten folgende Regelungen bei einem Verbrauch unter 30.000 kWh/Jahr:

  • Differenzbetrag: Die Differenz ergibt sich zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gedeckelten Preis der 40 ct/kWh brutto (inklusive Netznutzungsentgelten, Messstellenentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen) beträgt.
  • für Private Haushalte und SLP-Kunden gilt: Monatliches Entlastungskontingent 80 % des prognostizierten Verbrauchs (aus dem Jahr 2021) geteilt durch 12 (Monate), auf welche die 40 ct/kWh anwendbar sind.
  • für RLM-Kunden gilt: Monatliches Entlastungskontingent 80 % des prognostizierten Verbrauchs (aus dem Jahr 2021) geteilt durch 12 (Monate), auf welche die 40 ct/kWh anwendbar sind.

Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr (Gruppe 2)

Für private Haushaltskunden, Kunden mit einem Standardlastprofil (SLP) oder Kunden mit einer registrierten Leistungsmessung (RLM) gelten folgende Regelungen bei einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr:

  • Differenzbetrag: Die Differenz ergibt sich zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gedeckelten Preis der 13 ct/kWh brutto (exklusive Netznutzungsentgelten, Messstellenentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen) beträgt.
  • für Private Haushalte und SLP-Kunden gilt: Monatliches Entlastungskontingent 70 % des prognostizierten Verbrauchs (aus dem Jahr 2021) geteilt durch 12 (Monate), auf welche die 13 ct/kWh anwendbar sind.
  • für RLM-Kunden gilt: Monatliches Entlastungskontingent 70 % des prognostizierten Verbrauchs (aus dem Jahr 2021) geteilt durch 12 (Monate), auf welche die 13 ct/kWh anwendbar sind..
Strompreisbremse

Zusatzinfos für Gruppe 1

Die Strom-Preisbremse greift zum 01.03.2023. Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar werden rückwirkend in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen.

Auch hier müssen Sie nichts weiter unternehmen – alles passiert automatisch!

Falls Sie in den vergangenen 12 Monaten umgezogen sind, wird der Energieverbrauch der neuen Wohnung für die Berechnungen zugrunde gelegt, da Sie noch keine Vorjahresrechnung für die Prognose haben.

Rechenbeispiel Strom-Preisbremse

Annahme Stromkunde:
• 4-Personen Haushalt (durchschnittlicher Verbrauch)
• Prognostizierter & tatsächlicher Jahresverbrauch: 4.000 kWh
• Arbeitspreis: 50 ct/kWh
• Grundpreis: 110 €/Jahr

  • Kosten ohne Strom-Preisbremse

    Berechnung

    Jährlicher tatsächlicher Stromverbrauch

    4.000 kWh

    Kosten pro Jahr (inkl. Grundpreis)

    2.110 €

    (4.000 kWh x 50 ct/kWh) + 110 €

  • Kosten mit Strom-Preisbremse

    Prognostizierter Stromverbrauch

    4.000 kWh

    Jährliche Kosten für 80% der Prognose

    1.280 €

    80 % des Verbrauchs zu 40 ct/kWh:

    4.000 kWh x 0,8 x 40 ct/kWh

    Jährliche Kosten für Restmenge

    400 €

    Restlicher Verbrauch zu 50 ct/kWh:

    800 kWh x 50 ct/kWh

    Jährliche Kosten gesamt (inkl. Grundpreis) 

    1.790 €

    1.280 € (gemäß Preisbremse)
    + 400 € (gemäß Vertragspreis)
    + 110 € (Grundpreis)

  • Ersparnis mit Strom-Preisbremse

    Jährlich

    320 €*

    2.110 € – 1.790 €

*Die Berechnung samt Ersparnis ist lediglich ein Rechenbeispiel das der Veranschaulichung dient. Für jeden Verbraucher gilt die Einzelbetrachtung.

Gas-Preisbremse

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