Hinweis Stadtwerke Crailsheim
03.05.2021

Falsche Stadtwerke rufen an

Vermehrt weisen uns Kunden auf Telefonate hin, bei denen die Anrufer angeben, im Namen der Stadtwerke Crailsheim anzurufen. In den Gesprächen wird ein Tarifwechsel angeboten. Um den Wechsel durchzuführen, werden vom Anrufer sensible und persönliche Kundendaten wie Zählernummer, Kundennummer etc. abgefragt.
Bitte beachten Sie: Wir, die Stadtwerke Crailsheim, führen keine Telefonaktion mit der Bitte um Tarifwechsel durch! Erhalten Sie einen solchen Anruf, teilen Sie KEINE persönlichen Daten mit. Im Gegenteil, gehen Sie auf Nummer sicher, legen Sie auf und tätigen Sie einen Rückruf bei uns unter der Nummer 07951 305-0.

Teilen Sie persönliche Daten nie am Telefon und fremden Personen mit!
Dies führt oftmals zu einem ungewollten Vertragsabschluss.

Das sollten Sie wissen:
Die Stadtwerke Crailsheim fragen nie – außer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung – Daten am Telefon ab, wie zum Beispiel:

  • Stromzählernummer
  • Kundennummer
  • Bankdaten

Insbesondere, wenn Sie unser Kunde/unsere Kundin sind, liegen uns Ihre Daten bereits vor. Eine telefonisch Abfrage ist daher unnötig!


Sind Sie Opfer eines sogenannten Telefonvertrags geworden? Das sollten Sie tun:

  • Widerrufen Sie den Vertrag binnen 14 Tage. Die Frist beginnt nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und das Unternehmen Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.
  • Melden Sie den unerwünschten Anruf. Werbeanrufe ohne Ihre vorherige Zustimmung sind verboten. Verstöße dagegen können Sie der Bundesnetzagentur melden, die hohe Bußgelder verhängen kann.

Wer einen unerwünschten Anruf bekommt, sollte folgende Fragen stellen: 

  • Mit wem spreche ich? Wie ist ihr Name?
  • Für welches Unternehmen rufen Sie an? – Fragen Sie am besten auch nach einer Rückrufnummer und der Geschäftsadresse.
  • Was ist der Grund Ihres Anrufes?


Zusatzinfo: Melden Sie der Bundesnetzagentur „Ungewollte Telefonwerbung“

Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen (aktuell bis zu 300.000 Euro, 2019 hat die Behörde gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen Telefonwerbung ein Bußgeld von 100.000 Euro verhängt). Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen.

Melden Sie der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe ohne Einverständnis. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.

Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.

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