So ergibt sich die tatsächlich Soforthilfe

Bitte beachten Sie, dass der tatsächlich Anspruch aus der Soforthilfe von Ihrem Abschlag für Gas bzw. Wärme abweichen kann. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzt (EWSG) beinhaltet dazu ein klar definiertes Berechnungsmodell, woraus sich die jeweilige finanzielle Unterstützung konkret ergibt.

Grundlage für Rechenbeispiel

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Energiepreis aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammensetzt. Beide werden in der nachfolgenden Berechnung berücksichtigt:

  • Ihre Jahresverbrauchsmenge, die zum Stand Sept. 2022 durch uns prognostiziert wurde
  • diese Menge geteilt durch 12 (Monate = ein Jahr)
  • diese 1/12 kWh-Menge wird mit dem Arbeitspreis zum Stand 1. Dezember 2022 multipliziert
  • plus dem anteiligen Grundpreis für Dez. 2022 (= 1/12 des Jahres-Grundpreis)

Soforthilfe exemplarisch für einen 4 Personen-Haushalt (= 21.600 kWh)

Um leichter rechnen zu können, gehen wir von einem Arbeitspreis = 10 Cent/kWh und einem Grundpreis von 120 € aus. Außerdem wird der Jahresverbrauch von 21.600 kWh/12 = 1.800 kWh berechnet.

Somit ergibt sich folgende nach dem Gesetz berechnete Soforthilfe:

  • Arbeitspreis: 1.800 kWh * 10 Ct/kWh / 100 = 180 €
  • Grundpreis: 120 € / 12 = 10,00 €
  • Summe im Monat = 190 €

Somit ergibt sich als sog. „Dezember-Soforthilfe“ ein Betrag von 190 €. Lag ihr Abschlag bei 180 €, den Sie über Ihren Energieversorger eingespart haben, erhalten Sie mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung eine Gutschrift über 10 €.